Informationen zum Entschuldigungs- und Beurlaubungsverfahren

Mein Kind ist krank – was ist zu tun? (Für volljährige SchülerInnen gilt das Vorgehen analog…)

Wichtige Begriffe, die im Folgenden immer wieder verwendet werden:

Krankmeldung: am besten über das Fomular-Tool auf der Homepage. Somit bleibt Zeit bis zum dritten Krankheitstag ein schriftliche Entschuldigung abzugeben.

Schriftliche Entschuldigung: Zu einer schriftlichen Entschuldigung ist eine Unterschrift nötig. Bei volljährigen SchülerInnen kann die SchülerIn selbst unterschreiben, ansonsten ein Erziehungsberechtigter. Es reicht ein Foto der Entschuldigung. Bewahren Sie das Original in dem Fall aber besser zu Hause auf – falls Rückfragen auftreten sollten. 

Grundsätzlich gibt es mehrere Fälle oder Möglichkeiten wie sie vorgehen können:

Ich fülle das online Formular aus. Somit ist das Kind für den Tag krank gemeldet. Ab jetzt habe ich Zeit bis zum dritten Krankheitstag eine Entschuldigung (schriftlich mit Unterschrift abzugeben). Da mein Kind morgen wieder in die Schule kommt, gebe Ich ihm die Entschuldigung morgen mit und bitte es die Entschuldigung in den Briefkasten am Sekretariat oder am Haupteingang zu werfen.

NOCH BESSER: Ich lade eine schriftliche Entschuldigung als pdf über das online Formular gleich jetzt hoch. Entschuldigungen müssen nicht unbedingt mit dem Entschuldigungsformular der Schule erfolgen.
Das Formular hilft aber dabei, alle wichtigen Angaben auszufüllen. Entschuldigungen MÜSSEN auf jeden Fall folgende Angaben enthalten:

  • Name der SchülerIn
  • Klasse der SchülerIn
  • Tag/ Zeitraum des Fehlens (wenn möglich "von - bis" oder "wahrscheinlich bis" )
  • Unterschrift des Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers
  • Wurde eine Klassenarbeit/ Klausur versäumt?

Falls der Zeitraum verlängert werden muss, geht das problemlos auf demselben Weg.

Dabei gilt, dass am dritten Krankheitstag eine schriftliche Entschuldigung (mit Unterschrift) vorliegen muss, wenn ich jetzt gleich eine Krankmeldung per online Formular auf den Weg bringe. Dies gilt als fernmündliche Entschuldigung oder Krankmeldung.

Da mein Kind wahrscheinlich auch morgen und am dritten Tag nicht in der Schule sein wird, entschuldige ich am besten gleich schriftlich über das online Formular, indem ich eine schriftliche Entschuldigung (Foto als pdf) über das online Formular hochlade.

Falls der Krankheitszeitraum verlängert werden muss, geht das problemlos auf demselben Weg.

Entschuldigungen müssen nicht mit dem Formular der Schule erfolgen. Das Formular hilft aber dabei, alle wichtigen Angaben auszufüllen. Entschuldigungen MÜSSEN auf jeden Fall folgende Angaben enthalten:

  • Name der SchülerIn
  • Klasse der SchülerIn
  • Tag des Fehlens (wenn möglich von - bis)
  • Unterschrift des Erziehungsberechtigten oder des volljährigen Schülers
  • Wurde eine Klassenarbeit/ Klausur versäumt?

Müssen die Kinder am Morgen vor dem Unterricht entschuldigt werden ist die Zeit oft knapp...

Ohne eine fernmündliche Krankmeldung (z.B. über das online Fomular ohne ein hochgeladenes pdf) MUSS am ZWEITEN Krankheitstag eine schriftliche Entschuldigung an der Schule vorliegen.

Das heißt: Die schriftliche Entschuldigung mit Unterschrift muss jetzt nicht am dritten Tag bei der Schule vorliegen (wie im ersten Fall), sondern bereits am zweiten Tag. Entweder muss die Entschuldigung dann an der Schule vorbeigebracht werden (Briefkasten am Sekretariat), oder sie laden spätestens am zweiten Tag eine schriftliche Entschuldigung über das Formular-Tool hoch.

Eine Beurlaubung ist nur in besonders begründeten Ausnahmefällen gemäß der Schulbesuchsverordnung BW § 4 möglich.

Urlaubsreisen sind kein Grund für eine Beurlaubung, auch nicht an sogenannten Brückentagen oder direkt im Anschluss an Ferien.

Entscheidungszuständigkeit:

Eine Beurlaubung von bis zu zwei Tagen muss rechtzeitig vorher (in der Regel mindestens drei Tage) schriftlich bei der Klassenlehrerin/Tutorin/ beim Klassenlehrer/Tutor beantragt werden.

Eine Beurlaubung von mehr als zwei Tagen und alle Beurlaubungen im direkten Anschluss an Ferien müssen rechtzeitig (in der Regel eine Woche vorher) und begründet schriftlich bei der Schulleitung beantragt werden.

Hinweis: Mittel- oder langfristig planbare Arzttermine sowie Führerscheinprüfungen bedürfen i.d.R. der rechtzeitigen Beurlaubung und sind nach Möglichkeit auf die unterrichtsfreie Zeit zu legen.

Bitte beachten Sie:

Angekündigte Leistungsmessungen, wie z.B. Klassenarbeiten, GFS usw. werden bei unentschuldigtem Fehlen gemäß der Notenbildungsverordnung BW 3. Abschnitt, §8 (5) mit der Note ungenügend bewertet.

Vorzeitiges Verlassen des Unterrichts wegen Krankheit

Die Schülerin/der Schüler (Klasse 5 – 10) meldet sich persönlich bei ihrer/seiner Lehrkraft ab und erhält eine “Benachrichtigung über vorzeitiges Verlassen des Unterrichts“.

Diese wird von einem Erziehungsberechtigten unterzeichnet, gilt dann für diesen Tag als Entschuldigung und muss ebenfalls fristgerecht (s. o.) bei der Klassenlehrerin/beim Klassenlehrer abgegeben oder über das online-Formular auf unserer Homepage hochgeladen werden.

Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 und 6 dürfen nur nach vorheriger Rücksprache mit einem Erziehungsberechtigten nach Hause entlassen werden.