Autor: Alf Probst
Bedarf und Formular Notbetreuung
Sollte der Präsenzunterricht angesichts der gestiegenen Fallzahlen an Coronainfizierten bzw. der sich in Quarantäne befindlichen Personen an der Schule nicht mehr oder nur teilweise möglich sein, entscheidet die Schulleitung in Absprache mit der Schulaufsicht, welche Unterrichtsform umgesetzt werden kann (Unterricht mit geteilten Klassen, Fernunterricht, usw.).
Die Schule wird Sie dann über die Art und Umsetzung des Unterrichts entsprechend informieren.
- Wenn kein Präsenzunterricht stattfinden kann, wird eine Notbetreuung eingerichtet (Grundschule und für die Klassen 5-7 an den weiterführenden Schulen).
- Die Notbetreuung darf aber nur unter besonderen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden (siehe Formular unten des Schulträgers zur Notbetreuung bzw. Vorgaben des Kultusministeriums).
- Die Notbetreuung deckt nur den Zeitraum des Schulbetriebs ab, den sie ersetzt. Für Kinder, die einen bestehenden Betreuungsvertrag haben, wird versucht, die Notbetreuung im gewohnten Zeitumfang (max. bis 17:00 Uhr) anzubieten. Dies gilt ebenso für Angebote im Rahmen des offenen Ganztags.
Bitte geben Sie möglichst bald (Montag 17.01.2022) das Formular und die geforderten Nachweise im Sekretariat ab, damit wir planen können, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten Notbetreuung ggf. eingerichtet werden muss.
Weitergehende Informationen finden Sie unter diesem Link auf der Seite des Kultusministeriums: https://km-bw.de/schulbetrieb-nach-weihnachtsferien
Das SGU Bläserensemble macht warm ums Herz und sorgt für Weihnachtsstimmung!
Hr. Anger hat es geschafft ein Ensemble zusammenzustellen, das es trotz kurzer Vorbereitungszeit und Temperaturen um den Gefrierpunkt geschafft hat, den „Laden zu rocken!“
Vielen Dank dafür!
17. November 2021 – Alarmstufe! Auswirkungen auf den Schulalltag
Stand: 17.11.2021
Seit 17.11.21 gilt in BW die Alarmstufe. Der Wechsel in die Alarmstufe hat Auswirkungen auf den Schulalltag. Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen kurz aufgezählt und es wird auf die entsprechenden Seiten des Landes (soweit es sich um Vorgaben handelt) verwiesen.
Maskenpflicht
Maskenpflicht besteht am Platz bzw. im gesamten Schulgebäude (§2 Abs. (2), 5.). Es ist sinnvoll die Maske auch dann zu tragen, wenn der Abstand von 1,5m nicht sicher eingehalten werden kann, z.B. auf dem Pausenhof.
Essen und Trinken im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
Vormittagspausen:
Die Maske darf nur zum Essen und Trinken abgenommen werden. Essen und Trinken ist nur noch in den Lüftungspausen oder im Freien erlaubt. Die Fenster sind in den Lüftungspausen geöffnet, die Klassenlehrkraft kann auch die Lüftungspause mit der Klasse im Freien verbringen.
Mittagspause:
In der Mittagspause darf nur in den eigens dafür geöffneten Klassenräumen in Bau 4 gegessen und getrunken werden sowie im Freien.
Bitte an die Schülerinnen und Schüler: verlasst nach Möglichkeit das Gebäude und haltet euch im Freien auf!
Es ist selbstverständlich, dass alle Klassenräume am Ende der Mittagspause sauber verlassen werden!
Kontaktnachverfolgung/ Meldung von Testergebnissen/ Umgang mit Schnelltestergebnissen
Seit dem 10 November 2021 haben sich umfassende Änderungen in der Einzelfallbearbeitung des Gesundheitsamtes und im Kontaktpersonenmanagement ergeben. Aktueller Stand: Stand: 6.12.2021„Und was passiert jetzt?“Eine Hilfe für Dein Verhalten im Zusammenhang mit Corona – Schubart-Gymnasium Ulm (schule.de)