Sollte der Präsenzunterricht angesichts der gestiegenen Fallzahlen an Coronainfizierten bzw. der sich in Quarantäne befindlichen Personen an der Schule nicht mehr oder nur teilweise möglich sein, entscheidet die Schulleitung in Absprache mit der Schulaufsicht, welche Unterrichtsform umgesetzt werden kann (Unterricht mit geteilten Klassen, Fernunterricht, usw.).
Die Schule wird Sie dann über die Art und Umsetzung des Unterrichts entsprechend informieren.
- Wenn kein Präsenzunterricht stattfinden kann, wird eine Notbetreuung eingerichtet (Grundschule und für die Klassen 5-7 an den weiterführenden Schulen).
- Die Notbetreuung darf aber nur unter besonderen Voraussetzungen in Anspruch genommen werden (siehe Formular unten des Schulträgers zur Notbetreuung bzw. Vorgaben des Kultusministeriums).
- Die Notbetreuung deckt nur den Zeitraum des Schulbetriebs ab, den sie ersetzt. Für Kinder, die einen bestehenden Betreuungsvertrag haben, wird versucht, die Notbetreuung im gewohnten Zeitumfang (max. bis 17:00 Uhr) anzubieten. Dies gilt ebenso für Angebote im Rahmen des offenen Ganztags.
Bitte geben Sie möglichst bald (Montag 17.01.2022) das Formular und die geforderten Nachweise im Sekretariat ab, damit wir planen können, in welchem Umfang und zu welchen Zeiten Notbetreuung ggf. eingerichtet werden muss.
Weitergehende Informationen finden Sie unter diesem Link auf der Seite des Kultusministeriums: https://km-bw.de/schulbetrieb-nach-weihnachtsferien