Stand: 17.11.2021
Seit 17.11.21 gilt in BW die Alarmstufe. Der Wechsel in die Alarmstufe hat Auswirkungen auf den Schulalltag. Im Folgenden sind die wichtigsten Änderungen kurz aufgezählt und es wird auf die entsprechenden Seiten des Landes (soweit es sich um Vorgaben handelt) verwiesen.
Maskenpflicht
Maskenpflicht besteht am Platz bzw. im gesamten Schulgebäude (§2 Abs. (2), 5.). Es ist sinnvoll die Maske auch dann zu tragen, wenn der Abstand von 1,5m nicht sicher eingehalten werden kann, z.B. auf dem Pausenhof.
Essen und Trinken im Schulgebäude und auf dem Schulgelände
Vormittagspausen:
Die Maske darf nur zum Essen und Trinken abgenommen werden. Essen und Trinken ist nur noch in den Lüftungspausen oder im Freien erlaubt. Die Fenster sind in den Lüftungspausen geöffnet, die Klassenlehrkraft kann auch die Lüftungspause mit der Klasse im Freien verbringen.
Mittagspause:
In der Mittagspause darf nur in den eigens dafür geöffneten Klassenräumen in Bau 4 gegessen und getrunken werden sowie im Freien.
Bitte an die Schülerinnen und Schüler: verlasst nach Möglichkeit das Gebäude und haltet euch im Freien auf!
Es ist selbstverständlich, dass alle Klassenräume am Ende der Mittagspause sauber verlassen werden!
Kontaktnachverfolgung/ Meldung von Testergebnissen/ Umgang mit Schnelltestergebnissen
Seit dem 10 November 2021 haben sich umfassende Änderungen in der Einzelfallbearbeitung des Gesundheitsamtes und im Kontaktpersonenmanagement ergeben. Aktueller Stand: Stand: 6.12.2021„Und was passiert jetzt?“Eine Hilfe für Dein Verhalten im Zusammenhang mit Corona – Schubart-Gymnasium Ulm (schule.de)