Hausordnung

Diese Hausordnung soll ein gedeihliches Miteinander aller am Schulleben Beteiligten fördern. Sie soll vor Gefahren schützen, eine erfolgreiche Arbeit ermöglichen und die Einrichtungen der Schule erhalten. Grundlagen unseres Zusammenlebens sind gegen-seitige Achtung und Respekt.

  1. Alle helfen mit, dass das Schulgebäude ordentlich aussieht und nichts beschmutzt oder beschädigt wird. Schüler*innen dürfen sich nicht ohne die Aufsicht einer Lehrkraft in Fachräumen aufhalten. Diese werden nach jeder Stunde abgeschlossen, die übrigen Klassenräume nach der zweiten und vierten Unterrichtsstunde sowie nach Unterrichtsende. In allen Unterrichtsräumen wird nach dem täglichen Unterrichtsschluss aufgestuhlt und gekehrt. Festgestellte Schäden oder Verschmutzungen werden unverzüglich der Fach- bzw. Klassenlehrkraft gemeldet.
  2. Niemand darf durch sein Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulgebäude den Unterricht stören oder andere belästigen oder gefährden. Insbesondere ist im Winter das Schneeballwerfen verboten.
  3. Im Schulgebäude und auf dem Schulgelände sind Mobiltelefone und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, auszuschalten. Das Foyer im Erdgeschoss ist der Bereich, in dem von Schülerinnen und Schülern das Handy genutzt werden darf.
  4. Alle Schüler*innen haben nach Rücksprache mit einer Lehrkraft die Möglichkeit, in dringenden Fällen Angehörige über ihr Handy (Telefonat oder Kurznachricht) zu informieren.
  5. Es ist untersagt, ohne Einverständnis in der Schule Fotos, Ton- und Filmaufnahmen mit dem Handy und/oder sonstigen digitalen Speichermedien zu machen, diese Aufnahmen auszutauschen bzw. weiter zu verbreiten. Dies stellt eine Verletzung des Persönlichkeitsrechtes dar und kann zum vorübergehenden Einzug des Gerätes oder gar zur Anzeige bei der Polizei gebracht werden. Wir alle respektieren immer die Würde des anderen, insbesondere bei der Nutzung sozialer Medien.
  6. Beim Gongzeichen müssen die Schülerinnen vor bzw. in ihren Unterrichtsräumen sein. Kommt eine Lehrkraft nicht rechtzeitig zum Unterricht, meldet dies die/der Klassensprecherin nach 5 Minuten (Lehrerzimmer, Stundenplanzimmer, Sekretariat).
  7. In den großen Pausen verlassen die Schüler*innen die Unterrichtsräume und halten sich in den Pausenbereichen auf (siehe Plan Schulgelände/erweiterter Pausenbereich).
  8. Kaugummikauen und Rauchen sind auf dem Schulgelände verboten, ebenso das Mitführen bzw. Konsumieren von alkoholischen Getränken. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung.
  9. Schülerinnen, die das Schulgelände verlassen, unterliegen nicht der Aufsicht der Schule.
  10. Jeder Unfall auf dem Schulgelände muss unverzüglich im Sekretariat gemeldet werden. Bei Alarm sind die Alarmpläne einzuhalten.
  11. Größere Geldbeträge oder Wertgegenstände sollen nicht in die Schule mitgebracht werden. Für abhanden gekommene oder beschädigte Gegenstände haften weder die Schule noch die Stadt Ulm.
  12. Fahrräder, andere Fahrzeuge und Pkw (vormittags nur mit gültiger Parkerlaubnis) sollen ausschließlich auf den dafür vorgesehenen Plätzen abgestellt wer-den. Die Eingänge müssen als Fluchtwege frei bleiben.

Weitere Einzelheiten sind in der Aufsichts- und Pausenregelung am SGU dokumentiert.

Gültig ab November 2022